Förderungen für Ihre Ausbildung
Wichtig: Die Bildungskarenz gibt es in der alten Form nicht mehr
Diese Förderungen kommen in Frage
AMS Qualifizierungsförderung
Weiterbildungszeit
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie gerne:
Häufige Fragen zu Förderungen
Gibt es die Bildungskarenz noch?
Nicht in der alten Form. Die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit liefen mit 31. März 2025 aus. Seit 1. Jänner 2026 gibt es als Nachfolge die Weiterbildungszeit mit der Weiterbildungsbeihilfe - mit strengeren Voraussetzungen, unter anderem einer verpflichtenden Bildungsberatung beim AMS vor der Antragstellung.
Ich wohne in Deutschland - gibt es dort etwas Vergleichbares?
Die hier genannten Programme gelten für Österreich. In Deutschland gibt es je nach Bundesland eigene Modelle wie Bildungsprämie, Bildungsscheck oder Bildungsurlaub. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir dafür bereitstellen können.
Welche Unterlagen brauche ich von Ihnen?
In der Regel eine detaillierte Kursbeschreibung, eine Kostenaufstellung, die Angabe des Stundenausmaßes sowie nach Abschluss eine Teilnahme- beziehungsweise Prüfungsbestätigung. Alles davon stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, eine Ablehnung ist also möglich. In diesem Fall bleibt die Ratenzahlung als Alternative — und häufig lässt sich zumindest ein Teil der Kosten steuerlich geltend machen.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ausbildungskosten mit beruflichem Bezug sind grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Wie viel das in Ihrem Fall bringt, hängt von Ihrer Steuersituation ab - dazu berät Sie Ihre Steuerberatung verlässlicher als wir.
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