Was Sie mit Ihrem Abschluss tun dürfen
Orientierung, keine Rechtsberatung
Selbständigkeit in eigener Praxis
Kinesiologie, Cranio Sacral und Humanenergetik
Wellness Balancing
TCM Ernährungsenergetik
Selbständigkeit in eigener Praxis
Kinesiologie und Cranio Sacral Balancing
Ernährungstrainer und Ernährungscoach
Mitgliedschaft im Berufsverband
Kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG
Diese Begriffe dürfen Sie in Deutschland nicht verwenden
Woran Sie vor dem Start denken sollten
Häufige Fragen zu Förderungen
Brauche ich für die Selbständigkeit einen Befähigungsnachweis?
In Österreich handelt es sich bei der Humanenergetik um ein freies Gewerbe - ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich. In Deutschland erfolgt eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt. Die konkreten Anforderungen klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Stelle.
Welche Berufsbezeichnung darf ich führen?
Das hängt vom Land und vom angemeldeten Gewerbe ab. In Österreich ergibt sich Ihr Tätigkeitsumfang aus Ihrem individuellen Gewerbetext. In Deutschland kommen je nach Anmeldung Bezeichnungen wie „Lebensberater mit Methoden der Kinesiologie" oder „Cranio Sacral Anwender" in Frage. Geschützte Titel wie „Therapeut" oder „Heilpraktiker" dürfen Sie ohne die entsprechende Berechtigung nicht verwenden.
Darf ich mit Krankheiten oder Beschwerden werben?
Nein. Heilversprechen, Diagnosen und die Zuordnung Ihrer Arbeit zu bestimmten Krankheitsbildern sind nicht zulässig. In Deutschland gilt das ausdrücklich auch für Begriffe wie „Panik", „Ängste" oder „Behandlung". Formulieren Sie stattdessen, was Sie tun - nicht, was es bewirken soll.
Kann ich meine Tätigkeit nebenberuflich ausüben?
Ja, das ist der häufigste Weg. Sie melden das Gewerbe an und üben es neben Ihrer Anstellung aus. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt oder eine Meldung verlangt, und klären Sie die sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Ich arbeite bereits in einem Gesundheitsberuf - was ändert sich?
Wenn Sie etwa in der Pflege oder als Psychotherapeutin tätig sind, können Sie die erlernten Methoden ergänzend einsetzen. Wichtig ist die klare Trennung: Was fällt in Ihren Grundberuf, was in die energetische Tätigkeit? Diese Abgrenzung sollte auch für Ihre Klient:innen erkennbar sein.
Brauche ich eine eigene Praxis oder Räumlichkeiten?
Nicht zwingend. Viele starten mit einem Raum zu Hause, mit Terminen bei Klient:innen oder mit stundenweiser Anmietung. Prüfen Sie bei Räumen im Wohnungsverband die Vorgaben von Miet- oder Wohnungseigentumsrecht sowie eventuelle Betriebsanlagen-Vorschriften.
Bildungsberatung
