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Rechtliches

Was Sie mit Ihrem Abschluss tun dürfen

Bevor Sie mit Klientinnen und Klienten arbeiten, sollten Sie wissen, in welchem Rahmen Sie sich bewegen: Welches Gewerbe passt, welche Bezeichnungen Sie führen dürfen und wo die Grenzen zu ärztlichen und therapeutischen Berufen verlaufen. Hier finden Sie die Grundlagen für Österreich und Deutschland.

Freies Gewerbe, Gewerbeordnung, Berufsbild Humanenergetik

Gewerbeanmeldung, erlaubte Bezeichnungen, FernUSG

Orientierung, keine Rechtsberatung

Wir geben unser Wissen aus der Praxis gerne weiter - dürfen und wollen damit aber keine Rechtsberatung ersetzen. Gesetze, Berufsbilder und Auslegungen ändern sich, und im Einzelfall entscheidet immer die zuständige Behörde: in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise die Wirtschaftskammer, in Deutschland das Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Gewerbeanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an diese Stellen oder an eine Rechtsberatung.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2026

🇦🇹 Österreich

Selbständigkeit in eigener Praxis

Die Tätigkeiten unserer Absolvent:innen fallen in Österreich überwiegend unter das freie Gewerbe und unterliegen damit der Gewerbeordnung. Es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.

Kinesiologie, Cranio Sacral und Humanenergetik

Freies Gewerbe
Das Berufsbild der Humanenergetik umfasst zahlreiche Methoden, die auf körperliche und energetische Ausgewogenheit abzielen - darunter kinesiologische Methoden, sanfte Berührung des Körpers und Cranio Sacral Balancing.

Welche Tätigkeiten Sie konkret ausüben dürfen, legt Ihr individueller Gewerbetext fest. Ergänzend gelten die Standesregeln des Fachverbands der persönlichen Dienstleister.

Keine Diagnosen, keine Heilbehandlungen, keine Heilversprechen.

Wellness Balancing

Freies Gewerbe
Sie dürfen ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben übernehmen, solange diese höchstens 15 % Ihrer eigenen Leistung ausmachen - gemessen an Auftragswert beziehungsweise Zeitaufwand.

Diese Leistungen müssen eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung Ihrer Tätigkeit darstellen.

Für diese ergänzenden Leistungen darf nicht geworben werden.

TCM Ernährungsenergetik

Im Rahmen des Humanenergetik-Gewerbes
Sie informieren Menschen umfassend über gesunde und ausgewogene Ernährung und geben dieses Wissen weiter — in Vorträgen, Gesundheitsprojekten, Kochkursen, Workshops oder Seminaren.

Da der Lehrgang energetische Ansätze verfolgt, lassen sich die erlernten Methoden im Rahmen des Humanenergetik-Gewerbes anwenden.

Keine individuelle ernährungswissenschaftliche Beratung nach § 119 GewO. Für kranke Personen dürfen Sie keine Ernährungspläne erstellen.

Diese Grenzen gelten in Österreich für alle Bereiche

Unabhängig von Ihrem konkreten Gewerbetext sind folgende Tätigkeiten ausgeschlossen:

  • Diagnosen stellen - das ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten
  • Krankheiten behandeln oder Heilbehandlungen durchführen
  • Heilversprechen abgeben, auch nicht in abgeschwächter Form
  • Zur Unterbrechung oder zum Abbruch ärztlicher Behandlungen raten
  • Medikamente verordnen, absetzen oder deren Dosierung verändern

🇩🇪  Deutschland

Selbständigkeit in eigener Praxis

In Deutschland gelten andere Bezeichnungen und andere Vorbehalte als in Österreich. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt, teilweise auch elektronisch.

Kinesiologie und Cranio Sacral Balancing

Gewerbeanmeldung
Unsere Ausbildungen sind den Gewerben „Psychologischer Berater", „Lebensberater mit Methoden der Kinesiologie" oder „Lebensberater mit Methoden des Cranio Sacral Balancing" zugeordnet. Auch die Gewerbe „Kinesiologe" oder „Cranio Sacral Anwender" sind anmeldbar.

Im Wellnessbereich werden Techniken der craniosacralen Biodynamik etwa als craniosacrale Energiearbeit angeboten.

Nur zur allgemeinen Gesunderhaltung, ohne Heilabsicht und ohne eigenständige Diagnose.

Ernährungstrainer und Ernährungscoach

Freier Beruf
Die Tätigkeit als Ernährungscoach zählt zu den freien Berufen nach § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz. Es handelt sich um die didaktische Vermittlung von Fachwissen.

Sie brauchen daher keinen Gewerbeschein — sofern Sie keine Produkte oder weiteren Dienstleistungen verkaufen. Eine Anmeldung beim Finanzamt als freiberuflich tätig ist erforderlich.

Sobald Produkte verkauft werden, ändert sich die Einstufung.

Mitgliedschaft im Berufsverband

Optional
Eine Mitgliedschaft beim Verband freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater ist möglich und kann bei Fragen zur Berufsausübung und zur Absicherung hilfreich sein.

Kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG

Zulassung
Der hohe seminaristische Anteil in jedem Kurs und jeder Ausbildung ergibt ein Maß an weit über 50% der Unterrichtseinheiten, wodurch der Titel "Fern-Präsenz Kurs" erfüllt wird und somit kein reiner Fernlerngang bzw. Onlinekurs vorliegt. Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist gemäß des FernUSG dadurch nicht erforderlich.

Diese Begriffe dürfen Sie in Deutschland nicht verwenden

Bestimmte Formulierungen sind medizinischem Personal vorbehalten und dürfen weder in der Werbung noch auf Ihrer Website erscheinen:

  • „Panik", „Ängste", „Phobien"
  • „Impfausleitung"
  • „Behandlung" und vergleichbare medizinische Begriffe
  • Heilversprechen jeder Art
  • Diagnosen und diagnostische Aussagen

Unabhängig vom Land

Woran Sie vor dem Start denken sollten

Neben dem Gewerbe gibt es einige Themen, die viele erst spät auf dem Schirm haben.

Datenschutz

Sie verarbeiten Gesundheitsdaten - eine besonders geschützte Kategorie nach DSGVO. Sie brauchen eine Einwilligung, ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.

Versicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen. Achten Sie darauf, dass Ihre Methoden ausdrücklich mitversichert sind.

Steuer und Sozialversicherung

Anmeldung beim Finanzamt, in Österreich zusätzlich bei der SVS. Klären Sie früh, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt.

Werbung & Website

Impressum, Datenschutzerklärung und eine Formulierung ohne Heilversprechen. Gerade auf der eigenen Website passieren die häufigsten und teuersten Fehler.

Dokumentation

Ein sauberes Klientenblatt mit Aufklärung schützt beide Seiten. Halten Sie fest, was besprochen und angewendet wurde.

Abgrenzung zur Medizin

Im Zweifel verweisen Sie an Ärztin oder Arzt. Diese Haltung schützt Sie rechtlich und ist zugleich das, was Klient:innen als seriös erleben.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Förderungen

Brauche ich für die Selbständigkeit einen Befähigungsnachweis?

In Österreich handelt es sich bei der Humanenergetik um ein freies Gewerbe - ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich. In Deutschland erfolgt eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt. Die konkreten Anforderungen klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Stelle.

Welche Berufsbezeichnung darf ich führen?

Das hängt vom Land und vom angemeldeten Gewerbe ab. In Österreich ergibt sich Ihr Tätigkeitsumfang aus Ihrem individuellen Gewerbetext. In Deutschland kommen je nach Anmeldung Bezeichnungen wie „Lebensberater mit Methoden der Kinesiologie" oder „Cranio Sacral Anwender" in Frage. Geschützte Titel wie „Therapeut" oder „Heilpraktiker" dürfen Sie ohne die entsprechende Berechtigung nicht verwenden.

Darf ich mit Krankheiten oder Beschwerden werben?

Nein. Heilversprechen, Diagnosen und die Zuordnung Ihrer Arbeit zu bestimmten Krankheitsbildern sind nicht zulässig. In Deutschland gilt das ausdrücklich auch für Begriffe wie „Panik", „Ängste" oder „Behandlung". Formulieren Sie stattdessen, was Sie tun - nicht, was es bewirken soll.

Kann ich meine Tätigkeit nebenberuflich ausüben?

Ja, das ist der häufigste Weg. Sie melden das Gewerbe an und üben es neben Ihrer Anstellung aus. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt oder eine Meldung verlangt, und klären Sie die sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

Ich arbeite bereits in einem Gesundheitsberuf - was ändert sich?

Wenn Sie etwa in der Pflege oder als Psychotherapeutin tätig sind, können Sie die erlernten Methoden ergänzend einsetzen. Wichtig ist die klare Trennung: Was fällt in Ihren Grundberuf, was in die energetische Tätigkeit? Diese Abgrenzung sollte auch für Ihre Klient:innen erkennbar sein.

Brauche ich eine eigene Praxis oder Räumlichkeiten?

Nicht zwingend. Viele starten mit einem Raum zu Hause, mit Terminen bei Klient:innen oder mit stundenweiser Anmietung. Prüfen Sie bei Räumen im Wohnungsverband die Vorgaben von Miet- oder Wohnungseigentumsrecht sowie eventuelle Betriebsanlagen-Vorschriften.

Mit Iris Lichtenberger persönlich

Bildungsberatung

Die rechtliche Frage ist meist die letzte vor der Entscheidung - und die, bei der die meisten unsicher bleiben. Sehr gerne nehmen wir uns Zeit und gehen mit Ihnen durch, welches Gewerbe zu Ihrem Vorhaben passt und was Sie damit konkret tun dürfen. Wir kennen die Wege, die unsere Absolvent:innen in Österreich und Deutschland gegangen sind.

Auch per WhatsApp - Sie schreiben, wann es Ihnen passt.